Legionellenprüfung – Novellierung der Trinkwasserverordnung

Leitungswasser ist ein kostbares Gut und streng kontrolliert. Um die Qualität des Trinkwassers zu verbessern, ist seit November 2011 die novellierte Bundes-Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Da diese an einigen Punkten nicht praktikabel war, wurde sie im Dezember 2012 erneut geändert. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Trinkwasserverordnung zusammengefasst:

  • Wieso gibt es eine neue Trinkwasserverordnung?

    Mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001 wurde die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht vollzogen. 2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Trinkwasserverordnung umfangreich umgearbeitet. Eine erneute Änderung folgte durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012. Die Trinkwasserverordnung wurde überarbeitet, weil Klarstellungen und genauere Anpassungen an die Vorgaben der EG-Trinkwasser-Richtlinie notwendig waren. Außerdem sollten gesundheitspolitisch relevante Regelungslücken, zum Beispiel zur Legionellenproblematik, beseitigt werden.

  • Wieso sind Legionellen so gefährlich?

    Legionellen sind Bakterien, die im Wasser vorkommen. Sie können sich optimal bei Wassertemperaturen von 30 bis 40 °C vermehren. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser ist unbedenklich. Wenn aber Legionellen über kleine Wassertröpfchen eingeatmet werden und in die Lunge gelangen, kann es zu einer ernsthaften Lungenentzündung kommen. Das könnte beispielsweise beim Einatmen von Dampf unter der Dusche passieren. Laut der amtlichen Begründung des BMG zur Änderung der TrinkwV wird geschätzt, dass etwa 32.000 Erkrankungen im Jahr durch Legionellen in Deutschland auftreten. Davon enden geschätzt knapp 2.000 Fälle im Jahr tödlich.

  • Wer ist von den Änderungen zur Legionellenuntersuchung betroffen?

    Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit einer Warmwasser-Großanlage und Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser (z.B. Duschen) sind verpflichtet, diese mindestens einmal in drei Jahren auf Legionellen prüfen zu lassen, wenn das Wasser zum Beispiel an Mieter abgegeben wird. Betroffen sind also vor allem Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die Untermieter haben. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Warmwasser-Großanlage muss das Ergebnis binnen Jahresfrist dem Gesundheitsamt mitteilen. Entsprechende Anlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern sind nicht betroffen.

  • Warum gilt diese Regelung nur für Warmwasser-Großanlagen?

    Legionellen vermehren sich am besten im warmen und stehenden Wasser. Große Wasserspeicher und lange Rohrleitungen bieten daher für Legionellen besonders günstige Bedingungen. Deswegen müssen Großanlagen mit einem Warmwasserinhalt von über 400 Litern oder mit einem Rohrleitungsinhalt zwischen Warmwasseraustritt und der entferntesten Entnahmestelle von mehr als 3 Liter Volumen untersucht werden. Mietshäuser, bei denen das Wasser dezentral über Durchlauferhitzer, Kleinboiler oder Gasthermen erwärmt wird, sind nicht betroffen.

  • Was müssen Eigentümer tun bei erhöhten Legionellengehalten?

    Sollten in der Trinkwasser-Installation auffällige Legionellengehalte festgestellt werden (über 100 Legionellen/100 ml Wasser), müssen Inhaberinnen und Inhaber der Anlage, zum Beispiel Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft, eine Gefährdungsabschätzung erstellen lassen, gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen und das Gesundheitsamt darüber informieren. Betroffene Mieterinnen und Mieter müssen über die Ergebnisse der Untersuchung und der Gefährdungsabschätzung benachrichtigt werden. Bei extrem hohen Legionellengehalten (über 10.000 Legionellen/100 ml Wasser) dürfen die Duschen solange nicht mehr benutzt werden, bis das Problem beseitigt ist.

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